Voraussichtlich bis Ende August 2021 kann die Überbrückungshilfe III für die Mandanten beantragt werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist – wie auch bei den vorangegangenen Fördermaßnahmen – nicht ganz unwahrscheinlich. Nunmehr wurde die Corona-Hilfe um den Eigenkapitalzuschuss aufgestockt. Darüber hinaus wurde das KfW-Sonderprogramm verlängert. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über aktuelle Fördermaßnahmen.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021. Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 % des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nummer 1–11 erstattet bekommt. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 %. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % erhöht sich der Zuschlag auf 35 %; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 % pro Monat. Für die einzelnen Monate ergeben sich somit folgende Fördersätze:
Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 % | Zuschlag |
---|---|
1. und 2. Monat | kein Zuschlag |
3. Monat | 25 % |
4. Monat | 35 % |
5. und jeder weitere Monat | 40 % |
Beispiel
Ein Unternehmen erleidet in den Monaten Januar, Februar und März 2021 einen Umsatzeinbruch von 55 %. Das Unternehmen hat jeden Monat 10.000 € betriebliche Fixkosten aus Mietverpflichtungen, Zinsaufwendungen und Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung und beantragt dafür die Überbrückungshilfe III. Das Unternehmen erhält eine reguläre Förderung aus der Überbrückungshilfe III i.H.v. jeweils 6.000 € für Januar, Februar und März (60 % von 10.000 €). Es erhält für den Monat März zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss i.H.v. 1.500 € (25 % von 6.000 €).
Der neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.
Neben dem neuen Eigenkapitalzuschuss wurde die Überbrückungshilfe auch insgesamt noch einmal verbessert:
Beachte
Der Eigenkapitalzuschuss und die weiteren Verbesserungen werden im Rahmen der bestehenden Überbrückungshilfe III gewährt.
Die Bundesregierung und die KfW haben das KfW-Sonderprogramm bis zum 31.12.2021 verlängert (bislang bis zum 30.06.2021 befristet) und zum 01.04.2021 die Kreditobergrenzen erhöht.
Im KfW-Sonderprogramm werden Unternehmen mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen unterstützt. Im KfW-Schnellkredit gelten jetzt folgende Kreditobergrenzen:
Kredithöhe nach Unternehmensgröße im Kfw-Schnellkredit | |
Anzahl Mitarbeiter | Kreditobergrenze |
> 50 | 1,8 Mio. € (bisher 800.000 €) |
> 10 bis 50 | 1,125 Mio. € (bisher 500.000 €) |
bis zu 10 | 675.000 € (bisher 300.000 €) |
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 % des Jahresumsatzes 2019 wurde beibehalten.
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 € auf 1,8 Mio. € erhöht.