August 2020 gibt es ein neues Aufstiegs-BAföG. Wer sich etwa zum Steuerfachwirt fortbilden möchte, wird dadurch besser unterstützt. Was gefördert wird und welche Voraussetzungen dafür gelten, lesen Sie in diesem Lernpaket.
Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt – der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Finanzielle Unterstützung bieten Bund und Länder mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG). Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Die Förderung ist an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:
Die Förderung mit AFBG beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Teilnehmer einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 €. 40 % der Förderung erhalten sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Teilnehmer ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Förderung | bis zu 15.000 € |
---|---|
Zuschussanteil | 40 % |
Darlehenserlass bei | 40 % |
Darlehenserlass bei | bis zu 66 % |
Zudem werden auf Antrag bei bestandener Prüfung 40 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Alleinerziehende, die Kinder unter zehn Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, können ebenfalls einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag i.H.v. 130 € erhalten. Diesen erhalten sie während der Maßnahme komplett als Zuschuss.