Die rein steuerliche Korrektheit der Buchhaltung ist unsere Basis-Dienstleistung. Tatsächlich geht der Mandant hier davon aus, dass wir das möglichst ohne Nachfragen korrekt erledigen. Das lässt ihn an der Stelle ruhig schlafen. Seine „Alpträume“ haben daher meist wenig mit Steuern zu tun. Er muss sein Unternehmen betriebswirtschaftlich auf Kurs halten.
Eine wichtige Aufgabe des Unternehmers ist dabei, Fehlentwicklungen möglichst früh zu erkennen und dann gegenzusteuern. Dabei geht es nicht immer um große Dinge wie Rechtsformwechsel, Sanierung und Liquiditätsplanung oder die Unternehmensnachfolge. Es geht um „Alltagsberatung“. Dafür werden Sie zum Risikomanager Ihres Mandanten, indem Sie ihn frühzeitig auf Handlungsbedarf hinweisen.
Basis ist der Kontenrahmen bzw. die jeweilige SuSa des Mandanten. Die gehen Sie mit einer FiBu-Beratungsliste durch, die Sie sich in Ihrer Kanzlei erarbeiten. Sie sollte vier bis fünf Checkpunkte enthalten – am besten gleich für den einzelnen Mandanten oder zumindest die Branche angepasst –, zu denen in Ihrer Mandantschaft des Öfteren Beratungsbedarf besteht.
Thema | Beratungsanlass |
Anlagevermögen: Welche (wesentlichen) Wirtschaftsgüter sind in den nächsten sechs Monaten abgeschrieben? | Ersatzinvestition und Finanzierung |
Umlaufvermögen: Passt der Wareneinsatz (siehe Richtsatzsammlung)? Wird Skonto gezogen? Wie (alt) sehen die Forderungen aus? | BWL-Beratung |
Privat-/Kapitalkonten: Passen die Entnahmen? Zu viel, zu wenig? Gibt es Rücklagen für die Steuern? | Liquiditätsmanagement, Gewinnoptimierung |
Darlehen: Bei welchen Darlehen läuft in den nächsten sechs Monaten die Zinsbindungsfrist aus? | Finanzierung |
Zu fast jedem Konto wird Ihnen ein Checkpunkt einfallen, zu dem die Kanzlei Beratung anbieten kann.
Wenn Sie sich (noch) nicht zutrauen, Risiken und damit Beratungsanlässe bei Ihren Mandanten anzusprechen bzw. die Beratung auch selbst durchzuführen, leiten Sie die Ergebnisse Ihres Checks an Ihren Chef weiter. Er kann das dann im Mandantengespräch übernehmen.